SCHUL- und Hausordnung

NMS-MMS Kirchdorf/Krems

In unserem Schulhaus treffen täglich viele verschiedene Menschen zusammen. Damit wir uns alle wohlfühlen und arbeiten können, müssen wir bestimmte Regeln einhalten, denn ohne Ordnung und Rücksichtnahme aufeinander kann eine Gemeinschaft nicht gut funktionieren.

In der Schule und auf dem Schulweg benehmen wir uns rücksichtsvoll gegenüber anderen und grüßen höflich. Wir begegnen jedem wertschätzend und respektvoll. Gewaltanwendung in jeglicher Form wird nicht geduldet. Jede/r ist verpflichtet, diese sofort einer Lehrkraft zu melden!

ALLGEMEINES

  • Das Fernbleiben vom Unterricht ist nur zulässig bei gerechtfertigter Verhinderung oder aus vertretbaren Gründen, die im Vorhinein mit der Schule abgesprochen wurden.
  • Bei Befreiung von der Teilnahme an einzelnen Unterrichtsgegenständen ist eine schriftliche Bestätigung erforderlich (SCHUG § 45).
  • Im Krankheitsfall oder beim Fernbleiben aus anderen Gründen ist die Schule unbedingt vor Unterrichtsbeginn (7:55) zu verständigen (07582/ 61 0 41 DW 11 oder 21).
  • Am Morgen dürfen Schüler/innen ab 7:40 ins Schulhaus und werden bis zum Beginn des Unterrichts beaufsichtigt.
  • Nur mit Erlaubnis (schriftliches Ersuchen der Erziehungsberechtigten) dürfen sich Schüler/innen bereits ab 7:00 im Schulhaus aufhalten. Für Schüler/innen ohne ausdrückliche Erlaubnis wird von Seiten der Schule keine Haftung übernommen
  • Bei Unterrichtsbeginn sind alle Schüler/innen in den Klassen auf ihren Plätzen und haben ihre Arbeitsmaterialien vorbereitet.
  • Für den Unterricht in anderen Unterrichtsräumen werden die Schüler/innen von der Lehrkraft abgeholt.
  • Niemand darf ohne Grund fremde Klassen betreten oder das Schulhaus während der Unterrichtszeit oder der Pausen ohne Erlaubnis verlassen.

PAUSEN

  • Während der großen Pausen dürfen sich die Schüler/innen in den Klassen, in den Gängen, im Turnsaal (lt. Plan) oder bei Schönwetter auf der Frohsinnwiese aufhalten, jedoch nicht in den Garderoben.
  • In den Pausen, die länger als 5 Minuten dauern, halten Lehrer/innen in jedem Stockwerk Aufsicht. Bei Problemen sind diese die jeweiligen Ansprechpersonen!
  • Während der Mittagspause (13:45 bis 14:15) verlassen die Schüler/innen das Schulhaus.
  • Schüler/innen der Nachmittagsbetreuung suchen unmittelbar nach Unterrichtsende den dafür zur Verfügung stehenden Gruppenraum auf.
  • Fenster dürfen in den Pausen gekippt oder auf Anweisung von Lehrer/innen geöffnet werden. Das Hinauslehnen, Hinausschreien sowie das Hinauswerfen von Gegenständen ist verboten!
  • Getränkeautomat Hallenbad – Automat absperren lassen (Stadtgemeinde)
  • Wechsel Gebäudeteilen

ORDNUNG UND SAUBERKEIT

  • Wir sind alle für Ordnung und Sauberkeit selbst verantwortlich und leisten unseren Beitrag dazu. Das gilt für das gesamte Schulgelände.
  • Wir bemühen uns, Müll zu vermeiden! Deshalb sollen möglichst keine Wegwerfflaschen in die Schule mitgenommen werden. Wiederverwertbare Materialien trennen wir in den dafür vorgesehenen Behältern. Becher unseres Milchlieferanten stellen wir in die Kisten zurück, diese sind nach Unterrichtsende zurückzutragen.
  • Alle Einrichtungsgegenstände werden mit größter Sorgfalt behandelt. Es ist Pflicht, Sachbeschädigungen zu melden! Bei vorsätzlich herbeigeführten Sachschäden sind in Absprache mit dem Schulerhalter und den Eltern entsprechende Wiedergutmachungsleistungen zu erbringen. 
  • Die WC-Anlagen müssen sauber gehalten werden. Sie dienen nicht als Aufenthaltsort. Mit Toilettenpapier, Papierhandtüchern und Seife wird sparsam umgegangen.
  • Wegen Verletzungsgefahr und aus hygienischen Gründen sind im Schulgebäude unbedingt Hausschuhe zu tragen.  
  • Geld, Wertsachen und Handys sind im Garderobenschrank zu verwahren. Handys dürfen nur mit ausdrücklicher Erlaubnis eines Lehrers/einer Lehrerin für Unterrichtszwecke benützt werden.

VERBOTE

  • Kaugummi, Eis und Dosengetränke sind an unserer Schule verboten.
  • Computerspiele und andere elektronische Geräte dürfen nicht in die Schule mitgenommen werden.
  • Das Handy wird im Spind aufbewahrt und ist während der gesamten Unterrichtszeit ausgeschaltet. Bei Zuwiderhandlung wird das deaktivierte Gerät bis zum Unterrichtsende in der Direktion verwahrt und muss dort abgeholt werden, im Wiederholungsfall von den Erziehungsberechtigten.
  • Unerlaubte Fotos und Filmaufnahmen haben rechtliche Schritte zur Folge.
  • Im ganzen Schulgebäude sowie auf dem gesamten Schulgelände besteht absolutes Rauch- und Alkoholverbot.
  • Außerdem ist der Konsum von Energy-Drinks nicht gestattet.
  • kein Kapperl
  • angemessene Kleidung 

DURCH UNSER VERHALTEN UND UNSERE HALTUNG IM UNTERRICHT UND IM SCHULHAUS ZEIGEN WIR, DASS WIR EINANDER ACHTEN.